Hund aussetzen

Wenn man die Verantwortung für ein Lebewesen übernimmt, sei es ein Mensch oder ein Tier, muss man dazu stehen. Deshalb gilt es auch bei der möglichen Anschaffung eines Hundes von Anfang an zu erkennen, dass die Übernahme eines Welpen oder eines bereits erwachsenen Hundes eine langfristige Entscheidung ist. Der Kauf oder die Adoption eines Hundes sollte also nicht impulsiv aus einer Laune heraus getroffen werden.

Hund – eine Entscheidung für viele Jahre!

Die Hundehaltung kann glücklicherweise weit über 10 Jahre dauern – mit all den Höhen und Tiefen, den schönen und weniger schönen Momenten, den stressigen Tagen und den ruhigen Phasen des Zusammenlebens. All das gehört zum normalen Leben und zur gemeinsamen Zeit mit dem Hund dazu.

Oft erleben Hund und Mensch eine intensive und harmonische Zeit miteinander, bauen eine wunderbare Beziehung auf, basierend auf Vertrauen und Respekt, und entwickeln eine starke Bindung zueinander. Sie sind füreinander da.

Leider hört man immer wieder von Fällen, in denen Hunde ausgesetzt und an Raststätten, abgelegenen Parkplätzen, im Feld oder im Wald ihrem Schicksal überlassen werden. Manchmal werden die ausgesetzten Hunde sogar vor einem Tierheim im Dunkeln angebunden, damit sie am nächsten Morgen von verantwortlichen Tierschutzmitarbeitern gefunden und versorgt werden können.

Wie auch immer die individuelle Situation aussieht, das Aussetzen des Hundes ist keine Lösung! Es verstößt gegen geltendes Recht, missachtet den Tierschutz und schadet dem betroffenen Hund. Das Aussetzen und Zurücklassen eines Hundes ist strafbar.

Im Folgenden möchten wir die aktuelle Rechtslage beleuchten und Lösungen aufzeigen, wie man sich rechtskonform, tierschutzgerecht und respektvoll gegenüber seinem Hund verhält, wenn es aus persönlichen Gründen keine gemeinsame Zukunft mehr gibt. Es gibt immer eine Alternative zum Aussetzen und Zurücklassen des Hundepartners.

Die häufigsten Auslöser für das Aussetzen und Zurücklassen des Hundes

Wenn man sich einen Hund anschafft, ist es oft ein Herzenswunsch, der viele Hundefreunde früher oder später dazu bringt, einen Hund zu bekommen. Ein Hund an der Seite ist definitiv eine Bereicherung!

Allerdings erfordert die Hundehaltung auch Zeit, Engagement und finanzielle Mittel.

Ein Hund benötigt ausreichend Aufmerksamkeit, um artgerecht beschäftigt, ernährt, gepflegt und betreut zu werden. Eine umfassende Erziehung und Training sind notwendig, damit das Führen des Hundes und das gemeinsame Leben im Alltag reibungslos ablaufen können. Dazu gehören verschiedene Lerninhalte, Regeln und Grenzen, um eine angemessene Interaktion des Hundes mit seiner Umwelt zu ermöglichen.

Es ändert sich der komplette Alltag

Ein Hund verändert auch den bisherigen Lebensalltag. Wenn man keinen Hund hatte, konnte man spontan entscheiden, auf der Party eines Freundes über Nacht zu bleiben. Mit einem wartenden Hund zu Hause ist das anders. Früher war es möglich, einen Kurzurlaub oder einen Last-Minute-Flug zu buchen und am nächsten Morgen spontan nach Malle oder Ibiza zu fliegen. Jetzt muss die Betreuung des Hundes geplant und organisiert werden.

Es können auch unerwartete finanzielle Belastungen auftreten, zum Beispiel wenn der Hund sich beim Hundesport oder beim Herumtollen im Wald einen Kreuzbandriss zuzieht und eine Operation benötigt. Das kann den Geldbeutel stark belasten und Sorgen verursachen.

Es ist auch wichtig, dass verantwortungsvolle Hundehalter sich bewusst sind, dass sie ein Lebewesen mit eigenem Charakter und Temperament aufnehmen. Je nach Persönlichkeit und Rasse des Hundes kann die Zusammenarbeit durchaus herausfordernd sein. Manche Hundebesitzer sind überrascht, mit welchem Charakterhund sie ihren Alltag teilen. Andere sind schlichtweg überfordert und kommen mit ihrem Hund nicht zurecht. Wenn dann noch unerwünschtes Verhalten oder Verhaltensprobleme auftreten, kann das für manche Halter zu viel werden.

Wichtig: die Beschäftigung für den Hund

Vielleicht bereiten auch der Bewegungsdrang und das Bedürfnis nach geistiger Beschäftigung des Hundes den Haltern Kopfzerbrechen. Wenn der Hund zu viel Energie hat und ein umfangreiches Aktivitätsprogramm benötigt, kann das zu Problemen führen. Es kann sein, dass der Zeitaufwand das Problem ist oder dass es an eigener Agilität und Fitness fehlt, um den Bedürfnissen des Hundes gerecht zu werden.

Außerdem darf man nicht unterschätzen, wie sich die Bedürfnisse, Interessen und Vorlieben des Hundes im Laufe seines Lebens ändern und entsprechende Anpassungen erfordern, sowohl zeitlich als auch finanziell. Ein heranwachsender Welpe erfordert vor allem erzieherische Maßnahmen, die viel Zeit in Anspruch nehmen. Die Gesundheit und Pflege eines älteren Hundes kann plötzlich den Alltag bestimmen, ähnlich wie bei hilfsbedürftigen Senioren unter uns Menschen.

Hund aussetzen? das geht GAR NICHT!!

Kein Argument rechtfertigt das Aussetzen und Zurücklassen eines Hundes. Es ist wichtig zu betonen, dass das Aussetzen und Zurücklassen eines Hundes niemals gerechtfertigt ist! Für alle subjektiven Probleme und veränderten Situationen gibt es Lösungen. Das Aussetzen eines Hundes ist definitiv keine Alternative und darüber hinaus gesetzlich verboten!

Ein weiterer häufig genannter Grund für das Aussetzen, Zurücklassen und Abgeben eines Hundes sind Schwierigkeiten bei der Wohnungssuche. Viele Vermieter sind kritisch gegenüber Hunden im Haus eingestellt, was es als Mieter mit Hund deutlich schwieriger macht, eine neue Wohnung zu finden.

Oft sind es auch die Kinder im Haushalt, die sich einen Hund wünschen. Sie drängen und überreden ihre Eltern, bis diese dem lang ersehnten Wunsch nachgeben. Anfangs wird sich liebevoll um den Welpen oder erwachsenen Hund gekümmert, aber nach und nach lässt die Begeisterung nach. Der Hund wird unbeachtet und zur Last, wenn das Desinteresse überhandnimmt. Die Lust am Hund ist verflogen.

Wenn der Hund zur Belastung wird

Manchmal belastet der Einzug des Hundes auch ein Familienmitglied, das unter einer Hundeallergie leidet, und das Zusammenleben im Wohnraum für den Betroffenen zur Qual macht.

Es kommt auch vor, dass Hundefreunde einen zweiten oder dritten Hund anschaffen. Sie sind überzeugt, dass die Zusammenführung mit ihren bisherigen Hunden in einer Mehrhundehaltung keine Probleme bereitet, was sich später als Trugschluss herausstellt.

Apropos Einzug eines weiteren Familienmitglieds: Auch Singles und Paare müssen bedenken, dass die Ankunft eines Babys das bisherige Lebenskonstrukt mit dem Hund durcheinanderwirbeln kann und die Bedürfnisse beider unter einen Hut gebracht werden müssen.

Sicherlich gibt es noch zahlreiche weitere Szenarien, wie unerwünschte Trächtigkeiten mit ungeplanten Würfen, bei denen Hundewelpen ausgesetzt werden, oder berufliche Veränderungen, die zum Zurücklassen des Hundes führen.

Wie auch immer die Gründe aussehen, kein Argument ist stark genug, geschweige denn akzeptabel, um einen Hund auszusetzen oder angebunden zurückzulassen. Es gibt immer Lösungen für alle Probleme und veränderten Situationen! Das Aussetzen eines Hundes ist definitiv keine Option und darüber hinaus auch noch verboten.

Welche Konsequenzen drohen, wenn man einen Hund aussetzt oder zurücklässt?

Wenn man vorsätzlich einen gehaltenen Hund aussetzt, zurücklässt und sich seiner entledigt, begeht man laut dem Tierschutzgesetz eine Ordnungswidrigkeit. Dieses Vergehen kann mit Geldbußen von bis zu 25.000 EUR geahndet werden.

Es ist von entscheidender Bedeutung, dass der betreffende Hund aus seiner bisherigen sicheren Lebenssituation gerissen und sich selbst überlassen wird. Das bedeutet, dass der Hund aus seiner gewohnten Umgebung gerissen wird, in der ihm eine artgerechte und rassespezifische Haltung durch seine verantwortliche Bezugsperson gewährleistet wurde. Dazu gehören ausreichende Futter- und Wasserversorgung, Betreuung, Pflege und Sicherheit. Durch das Aussetzen und Zurücklassen wird dem Hund all dies verwehrt. Dadurch werden die Gesunderhaltung und das weitere Wohlergehen des Hundes gefährdet. Je nach weiterem Verlauf kann dies sogar zu Schäden, Leid und Schmerzen führen. Aus rechtlicher Sicht wird dies dann als Straftat der verantwortlichen Person betrachtet, die mit erheblichen Konsequenzen bestraft werden kann.

Hier ist der Teil-Auszung aus dem Gesetz:
1. Aussetzen von Tieren

Das Aussetzen eines Haustieres mit dem Ziel, sich seiner zu entledigen (Dereliktion) ist eine Ordnungswidrigkeit und wird gemäß § 18 Abs.1 Nr.4 TierSchG mit einer Geldbuße bis zu 25.000,00 EUR bestraft.

Gemäß § 3 Abs. 3 TierSchG ist es verboten, ein im Haus, Betrieb oder sonst in Obhut des Menschen gehaltenes Tier auszusetzen oder es zurückzulassen, um sich seiner zu entledigen oder sich der Halter- oder Betreuerpflicht zu entziehen.

Unerheblich ist, ob durch das Aussetzen eine konkrete oder abstrakte Gefahrenlage für das Tier entsteht. So erfüllt auch das Anbinden an dem Tierheimtor den Tatbestand des Aussetzens.

Dementsprechend urteilt das BVerwG 26.04.2018 – 3 C 24/16:

“Die Dereliktion eines Tieres, die gegen das tierschutzrechtliche Aussetzungsverbot (§ 3 Satz 1 Nr. 3 TierSchG) verstößt, ist nichtig (§ 134 BGB)”.

(Quelle: https://www.anwalt24.de/lexikon/aussetzen_von_tieren)

Wenn das Aussetzen und Zurücklassen des Hundes als Straftat gilt

Durch das Aussetzen und Zurücklassen des Hundes an einem fremden Rastplatz, einem dunklen Parkplatz oder durch Anbinden im Wald, auf dem Feld oder im Flur kann eine wahre Bedrohung für den Hund entstehen.

Wenn der Hund beispielsweise an einen Baum oder Laternenmast angebunden ist, kann er sich in Situationen, in denen er durch äußere Reize in Angst und Panik versetzt wird, selbst strangulieren und schwere Verletzungen oder sogar einen qualvollen Tod erleiden.

Sollte der Hund seine Anbindung lösen können, besteht durch sein freies Umherlaufen nicht nur eine besondere Gefahr für den Hund selbst, sondern auch für seine gesamte Umwelt, sei es der Straßenverkehr, Passanten oder andere Tiere.

Jegliches Verhalten des Hundes, das zu Schmerzen, Leid und Schäden sowohl beim Hund als auch bei anderen Menschen und Tieren führt, wird dann nicht mehr als Ordnungswidrigkeit, sondern als Straftat bewertet. Denn dann handelt es sich um “Tierquälerei”, die mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 3 Jahren geahndet werden kann.

Suche nach anderen Möglichkeiten

Es ist wichtig, aktiv auf andere Menschen zuzugehen und nach Lösungen zu suchen. Sprecht über persönliche Probleme und sucht gemeinsam nach gangbaren Perspektiven, anstatt unüberlegte Handlungen zu begehen. Das Aussetzen des Hundes ist in keiner Weise akzeptabel.

Bezieht Familie, Freunde, Bekannte, vertraute Hundehalter, Tierärzte oder Hundetrainer aktiv ein. Wenn ihr hier keine Lösung findet oder Zweifel bestehen, wendet euch an eine Tierauffangstation, ein Tierheim oder eine Tierschutzorganisation.

Wenn ihr darüber nachdenkt, einen Welpen zu kaufen oder einen Hund aus dem Tierschutz zu adoptieren, informiert euch gründlich und ohne Zeitdruck. Findet heraus, welcher Hund oder welche Rasse am besten zu euch und eurer Lebenssituation passt, um den Bedürfnissen des Hundes gerecht zu werden.

Die Anschaffung eines Hundes erfordert sorgfältige Überlegung.

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